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Allgemein

Seit 1. Oktober 1994 ist in der Straßenverkehrsordnung der Vorrang von Fußgängern, auf ungeregelten Schutzwegen, festgehalten. Befindet sich ein Fußgänger auf einem Schutzweg, oder will er ihn erkennbar benützen, so hat ihm der Fahrzeuglenker das ungefährdete Überqueren zu ermöglichen. Dennoch wurden von 2009 bis 2013, laut der Unfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, auf Österreichs ungeregelten Schutzwegen, 44 Menschen getötet und 3522 verletzt.


Um dieser Statistik entgegenzuwirken, wurden einige dieser Schutzwege mit Warnlichtern versehen, welche meist mittig über der Straße montiert sind und durchgehend ein oranges Blinklicht abgeben.

Doch was bringen diese Einrichtungen wirklich?

Diese „Schutzeinrichtungen“ werden von Verkehrsteilnehmern nur bedingt wahrgenommen. Das durchgehende Blinklicht am täglichen Weg zur Arbeit wird schnell zur Gewohnheit und schon bald wird nicht einmal mehr die Geschwindigkeit reduziert.


LookAtMe

Genau hier setzt LookAtMe neue Maßstäbe, wenn es um Sichtbarkeit und somit Sicherheit geht.

Unsere Warneinrichtung wird nur durch bewusstes Betätigen aktiviert. Keine Fehlauslösungen durch Passanten. Kein Blinklicht ohne Fußgänger. Somit kann der Fahrzeuglenker ein Blinken der Anlage direkt mit einem Fußgänger mit Querungsabsicht in Verbindung bringen.

Ob am Stromnetz angeschlossen, oder umweltschonend durch Sonnenenergie betrieben, LookAtMe macht euch sichtbar.